Kosten und Ablauf der Beratung

Die wichtigsten Infos auf einen Blick


DU interessierst Dich für eine Beratung?

Melde dich gerne telefonisch oder per E-Mail bei mir! Je nach dem, was deine Themen und Wünsche sind, kann eine Beratung sehr unterschiedlich verlaufen. In einem kostenlosen Telefonat (ca. 10-15 Minuten) besprechen wir daher kurz dein Anliegen und die voraussichtliche Anzahl der Termine sowie die zu erwartenden Kosten. – bei Bedarf erstelle ich dir gerne direkt im Anschluss einen schriftlichen Kostenvoranschlag!



Welche Kosten kommen auf Dich zu?

Mein Honorar richtet sich nach den Empfehlungen des Berufsverbandes Oecotrophologie e.V. und beträgt 135 Euro pro 60 Minuten.  Abgerechnet wird pro angefangener Viertelstunde.

Der Stundensatz beinhaltet auch die Vor- und Nachbereitung der Termine inklusive etwaiger Arztbriefe.

Ausgenommen davon ist die Auswertung von Ernährungsprotokollen. Diese kosten je nach Zielsetzung und Umfang 60 - 150 Euro.



Übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Beratung?

Die gute Nachricht vorweg: Eine Kostenübernahme oder Bezuschussung durch die Krankenkassen ist meist möglich. Am besten erkundigst du dich bei deiner Kasse genau, was unter welchen Voraussetzungen übernommen wird.

Natürlich hast Du auch immer die Möglichkeit als Selbstzahler*in zu mir zu kommen.

▶ Ernährungsberatung (nach §20 SGB V, Präventive Gesundheitsberatung)

Im Rahmen der Ernährungsberatung  bezuschussen viele gesetzlichen Krankenkassen drei oder sogar mehr Einzelberatungen oder halten rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt ein Budget für dich bereit.

Gerne berate ich dich zu präventiven Ernährungsfragen in folgenden Lebenssituationen:

  • Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit
  • Ernährung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern
  • Vegane und vegetarische Familienernährung

Ernährungstherapie (nach §43, Beratung beim Vorliegen einer Erkrankung)

Die Kostenübernahme musst du vor Beginn der Beratung bei der Krankenkasse beantragen. Die meisten Krankenkassen bezuschussen die Kosten für bis zu 5 Beratungen oder bis zu einem Höchstbetrag.

Für den Antrag brauchst du:

  • Eine Verordnung von deinem behandelnden Arzt/ deiner Ärztin. - Diese/r stellt eine sogenannte Notwendigkeitsbescheinigung nach § 43 SGB V aus)
  • Einen individuellen Kostenvoranschlag von mir. Den erstelle ich dir gerne nach einem kurzen Ersttelefonat.

Die passenden Formulare findest Du unter Downloads. Gerne kannst Du dir diese herunterladen und zu deinem Arztbesuch mitnehmen.


Und falls du gefragt wirst: Ja, ich erfülle die von den Krankenkassen geforderten Qualifikationen. Ich besitze das Zertifikat als ErnährungsBeraterin VDOe (BerufsVerband Oecotrophologie e.V.) - Das kann hier runtergeladen werden.

▶ Stillberatung

In Deutschland gehören Stillberatungsleistungen, über jene der Hebamme hinaus, nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen und werden nicht immer erstattet. Manche Krankenkassen haben jedoch ein Budget für Dich rund um die Schwangerschaft, Geburt oder Stillzeit eingeplant, das für verschiedenste Leistungen genutzt werden kann. Erkundige Dich bitte direkt bei deiner Krankenkasse, welches Budget Dir für eine Stillberatung zur Verfügung steht. Du kannst dir auch vorab ein Privatrezept vom Kinderarzt ausstellen lassen, um die Notwendigkeit zu unterstreichen und dieses mit meinem Kostenvoranschlag oder der Rechnung bei der Krankenkasse einreichen. Alternativ kann dir dein Kinderarzt auch für die Stillberatung  eine Notwendigkeitsbescheinigung zur Ernährungsberatung für dein Kind ausstellen. Dann können wir die Beratung als Ernährungstherapie (s.o.) abrechnen.



Wo und Wie findet die Beratung statt?

Im Normallfall finden meine Beratungen online statt. Doch auch persönliche vor Ort Termine sind im Stadtgebiet Hamm möglich*. – Wir klären in unserem kostenlosen Vorgespräch gemeinsam ab, welche Form der Betreuung zu dir und deiner Fragestellung passt.


*Bitte beachte: Bei Hausbesuchen stelle ich die Anfahrt zusätzlich in Rechnung.



Ausfgefallene Termine - Es soll Fair bleiben!

Klar, ich weiß, es kann immer etwas dazwischen kommen! Doch ich bereite mich immer sorgfältig und individuell auf einen Termin vor und habe häufig eine lange Warteliste.

 

Daher gilt: Sollte ein verbindlich vereinbarter Termin abgesagt werden, fallen Gebühren an. Diese betragen bei Stornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Termin 50 % der geplanten Leistung. Wird der Termin nicht abgesagt, wird die geplante Leistung zu 80 % in Rechnung gestellt.





Abrechnung der Ernährungstherapie

Die Abrechnung der Ernährungsberatung erfolgt immer zwischen dir und mir. Ich erstelle am Ende unserer Termine eine Rechnung, die du zahlen. 


Die Rechnung reichst du dann bei der Krankenkasse ein und erhältst dann den Anteil der Kostenübernahme von der Kasse.

Anna Fleth, M.Sc.

Ernährungstherapie und Stillberateratung

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☏ 02381 / 54 888 55

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