Die Ernährungstherapie (nach Paragraph 43 SGB V) richtet sich an Personen mit einer Erkrankung. Durch eine gezielte Ernährung können Beschwerden vermindert oder sogar beseitigt und der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden. Für die Kostenübernahme bzw. –bezuschussung ist das Vorliegen einer „Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ notwendig. Es werden bis zu 5 Beratungseinheiten durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst oder komplett erstattet.
Besonders für Frauen mit Adipositas, mit bestehendem Diabetes mellitus, mit Malabsorptionsstörungen infolge einer bariatrischen Operation (Magenverkleinerung, Magenbypass) oder aufgrund einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung ist eine Ernährungsberatung schon vor/zu Beginn der Schwangerschaft sinnvoll.
In der Schwangerschaft können dann Themen wie Schwangerschafts-Diabetes (Gestationsdiabetes), Buthochdruck, Präeklampsie (Gestose) oder anderen Erkrankungen eine Beratung erforderlich machen.
Essauffälligkeiten im Baby- und Kindesalter gehören zur Entwicklung von Kindern dazu. Wichtig ist es, zu unterscheiden, ob es sich um eine normale Phase handelt (Generell macht fast jedes Kind Phasen durch, in den bestimmte Lebensmittel verweigert werden oder keine neuen Lebensmittel probiert werden) oder vielleicht doch mehr dahintersteckt.
Die Gründe für Fütterstörungen und Essstörungen bei Säuglingen und Kindern sind vielfältig: Sie reichen von anatomischen Fehlbildungen, Erkrankungen des Verdauungssystems und Unverträglichkeiten über Stoffwechselstörungen bis hin zu psychisch belastenden Situationen innerhalb der Familie oder traumatischen Esserlebnissen. Ziel einer Beratung ist es, herauszufinden, was das Kind uns durch sein Ernährungsverhalten sagen will und darauf angemessen und einfühlsam zu reagieren.
Hat dein Kind Beschwerden wie Bauchschmerzen, Verstopfung oder liegt eine Gedeihstörung in Form von deutlichem Untergewicht vor, ist es besonders wichtig, diese durch eine individuelle Ernährungsberatung für Kinder schnell und gezielt zu behandeln.
Bitte sprich deinen Kinderarzt darauf an und lass dir eine "Notwendigkeitsbescheinigung" für eine Beratung ausstellen.